Altersteilzeit ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung, um älteren Arbeitnehmern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in die gesetzliche Altersrente zu ermöglichen. => jetzt neu: verlängert bis Ende 2027
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin auf Bildungszeit.
Vollzeitbeschäftigten stehen (nach zwölfmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses) grundsätzlich fünf Tage Bildungszeit pro Jahr zur Verfügung (Teilzeitbeschäftigten entsprechend weniger).