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Aktuelle Meldungen
Was muss ich wissen?
Altersteilzeit ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung, um älteren Arbeitnehmern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in die gesetzliche Altersrente zu ermöglichen.
Wer hat Anspruch und auf was?
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin auf Bildungszeit.
Vollzeitbeschäftigten stehen (nach zwölfmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses) grundsätzlich fünf Tage Bildungszeit pro Jahr zur Verfügung (Teilzeitbeschäftigten entsprechend weniger).
Ab 01. Juni 2025 gelten neue Regelungen des Mutterschutzes bei Fehlgeburten





