Dienstvereinbarungen
Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und der Mitarbeitendenvertretung abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Mitarbeitendenvertretung zustande. Auf Seiten der MAV ist dabei immer ein wirksamer Beschluss des gesamten Gremiums erforderlich. Damit die Dienstvereinbarung wirksam ist, muss sie schriftlich niedergelegt und von der Dienststellenleiterin, dem Dienststellenleiter und dem/der Vorsitzenden der MAV auf einer Urkunde unterzeichnet werden. Die Dienstvereinbarungen sind in allen Dienststellen bekanntzumachen.
