Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über Schwere der Behinderung. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten, außerdem die Dauer der Gültigkeit.
Inklusionsvereinbarung
Die vorliegende Inklusionsvereinbarung wurde auf der Grundlage des § 83 des Sozialgesetzbuchs Teil IX (SGB IX) und des § 36 des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) erarbeitet.
Die Vereinbarung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der MAV erstellt. Auch die Verhandlungen mit den Arbeitgebern EKV und DW führten wir gemeinsam durch. Wir diskutierten kontrovers und waren bestrebt, gemeinsame Lösungen zu finden.
Im SGB IX sind alle gesetzlichen Regelungen für Schwerbehinderte festgelegt. Sie bilden die entscheidende Grundlage für die vorliegende Inklusionsvereinbarung. Eine Vereinbarung soll helfen, unsere wesentlichen Belange in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen zu regeln und uns vor Benachteiligung schützen.


