SBV Wahl am 10. November 2026

In den nächsten Tagen flattert das Wahlausschreiben für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in die Briefkästen.  
Vorlage Wahlvorschläge zum Ausdrucken 

grünes Herz mit SBV Smiley von 2 Händen umschlossen
1.  Wählbar als Vertrauensperson oder als stellvertretendes Mitglied ist jeder in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der Dienststelle seit mindestens 6 Monaten angehört. Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar. Wer kraft Gesetzes der Mitarbeitendenvertretung) nicht angehören kann, ist nicht wählbar.
2.  Wahlberechtigt sind alle in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Sie können aber nur dann wählen, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten können nur innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens bis zum 13.10.2026 schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.
3.  Die Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen liegen ab dem 29.09.2026 an jedem Arbeitstag bis zum Abschluss der Stimmabgabe jeweils von 8.00 Uhr
bis 15.00 Uhr Uhr an folgendem Ort zur Einsichtnahme aus: Empfang M1.
4.  Zu wählen sind die Vertrauensperson und 1 stellvertretendes Mitglied. 
Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.
5.  Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens am 13.10.2026 schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Zur Wahl stehen nur die Bewerberinnen, die in einem gültigen Wahlvorschlag vorgeschlagen worden sind.