ab 2027 erhalten Beschäftigte 31 Urlaubstage in einer 5 Tage Woche

Koffer
Auf bezahlten Erholungsurlaub haben alle Beschäftigten Anspruch. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage, bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage, bei 4 Tagen sind es noch 16 Tage, bei 3 Werktagen 12 Urlaubstage, bei 2 Werktagen 8 und bei einem Werktag immer noch 4 Arbeitstage Urlaub im Jahr. Urlaubsansprüche, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, werden in Tarifverträgen vereinbart. 
So sieht der TVöD für die Beschäftigten aktuell 30 Tage Urlaub vor.
Ab 2027 sind das 31 Tage ( auch für Auszubildende) in einer 5 Tage Woche. Bei Teilzeit kommt es grundsätzlich auf die Anzahl der Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die tägliche Arbeitszeit. Bei 4 Tagen sind es 25 Urlaubstage (24,8 Tage es wird aufgerundet). In einer 3  Tage Woche sind es dann 19 Tage (18,6 Tage aufgerundet). Bei 2 Tagen bleibt es bei 12 Tagen (12,4 abgerundet) und auch bei einem Tag bleibt es bei 6 Tagen (6,2 abgerundet).
Die Berechnungsformel lautet 31 Urlaubstage geteilt durch 5 Arbeitstage mal die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche.