Tarifergebnis im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst gibt es ein TVöD-Tarifergebnis: Demnach gibt es einen Mix aus insgesamt 3000 Euro Inflationsausgleichprämie ab Juni 23 und einem Sockelbetrag von 200 Euro und einer tabellenwirksamen Erhöhung der Gehälter von 5,5 Prozent ab 1. März 2024.
Die Details der Tarifeinigung sehen folgendermaßen aus:
- die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig ihrer vertraglichen Arbeitszeit.
- Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
- In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
- Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
- Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Am 15. Mai 2023 entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst final über den Abschluss.
Danach muss die Arbeitsrechtliche Kommission zustimmen. Die Auszahlung könnte also auch rückwirkend zum 1. Juni erfolgen.
Neue Entgelttabellen ab März 2024:
TVöD Bund
SuE
Pflege

Altersteilzeit
Was muss ich wissen?Altersteilzeit ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung, um älteren Arbeitnehmern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in die gesetzliche Altersrente zu ermöglichen. Im Tvöd ist die Regelung am ende letzten Jahres abgelaufen. Die ARM hat vorerst für 2023 die Regelung übernommen. Wer also das 60. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden hat könnte Altersteilzeit bis ende desJahres beantragen.

Urlaubsverfall: Wann verjährt Resturlaub?
Nach § 7 Abs.3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen im Kalenderjahr. Dieser Anspruch verfällt in der Regel am Jahresende, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig über den Verfall des Urlaubs informiert hat.