Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und der Mitarbeitendenvertretung abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Mitarbeitendenvertretung zustande. Auf Seiten der MAV ist dabei immer ein wirksamer Beschluss des gesamten Gremiums erforderlich. Damit die Dienstvereinbarung wirksam ist, muss sie schriftlich niedergelegt und von der Dienststellenleiterin, dem Dienststellenleiter und dem/der Vorsitzenden der MAV auf einer Urkunde unterzeichnet werden. Die Dienstvereinbarungen sind in allen Dienststellen bekanntzumachen.
Dienstvereinbarung zur Besetzung von Stellen
Dienstvereinbarung Mobiltelefone für die Sozialstationen
Dienstvereinbarung zur Datenerfassung mit Vivendi für die Sozialstationen
Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto Sozialstationen
Dienstvereinbarung zur 6-Tage Woche Sozialstationen
Dienstvereinbarung EDV und Internet
Dienstvereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto für die Verwaltung
Dienstvereinbarung zu einer Gleitzeitregelung für die Verwaltung (wird überarbeitet)
Dienstvereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto in den Kitas
Dienstvereinbarung betriebliches Eingliederungsmanagement
Dienstvereinbarung zum Umgang mit den Facebook Seiten der Evang. Kirche in Mannheim und dem Diakonischen Werk
Dienstvereinbarung zum Schutz von Beschäftigten vor Belästigung/Mobbing, sexueller Belästigung und Stalking am Arbeitsplatz
Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtgefahren
Dienstvereinbarung zum bürofreien Arbeiten